{"id":667,"date":"2009-01-12T17:00:00","date_gmt":"2009-01-12T15:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meier-gerdingh.de\/spd-oberhausen\/wp\/?p=667"},"modified":"2017-05-14T14:37:30","modified_gmt":"2017-05-14T12:37:30","slug":"die-ueberlebens-und-handlungsfaehigkeit-der-kommunen-in-der-metropole-ruhr-muss-gesichert-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/meier-gerdingh.de\/wp-spd-ob\/2009\/01\/12\/die-ueberlebens-und-handlungsfaehigkeit-der-kommunen-in-der-metropole-ruhr-muss-gesichert-werden\/","title":{"rendered":"Die \u00dcberlebens- und Handlungsf\u00e4higkeit der Kommunen in der Metropole Ruhr muss gesichert werden"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/meier-gerdingh.de\/wp-spd-ob\/wp-content\/uploads\/logo_rvr.jpg\"><img decoding=\"async\" class=\"size-full alignleft\" src=\"http:\/\/meier-gerdingh.de\/wp-spd-ob\/wp-content\/uploads\/logo_rvr.jpg\" alt=\"\" width=\"139\" height=\"72\" \/><\/a><i>Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr hat heute einstimmig die folgende Resolution verabschiedet:<\/i><\/p>\n<p>Die Kommunen der Metropole Ruhr sind in einer bedrohlichen Haushaltssituation. Die Schlie\u00dfung von Hallen- und Freib\u00e4dern, Stadtb\u00fcchereien und Schulen, die drastische Reduzierung von Personalkosten und die Ver\u00e4u\u00dferung von Verm\u00f6gen sind einige Beispiele f\u00fcr die Reaktionen der Ruhr-Kommunen auf diese Situation. In den meisten Kommunen der Metropole Ruhr wird kurz- bis mittelfristig das Eigenkapital aufgebraucht sein, so dass eine &#8222;\u00dcberschuldung&#8220; eintritt, was privatwirtschaftlich einer Insolvenz gleichk\u00e4me.<!--more--><\/p>\n<p>Diesen Zustand haben die Ruhr-Kommunen nicht allein verschuldet. Gleichwohl bleiben die St\u00e4dte in der Verantwortung, mittel- und langfristig ihre Haushalte zu konsolidieren. Sie werden insbesondere die kommunalen Dienstleistungen und die \u00f6rtliche Infrastruktur auf die Erfordernisse des demografischen Wandels mit einer r\u00fcckl\u00e4ufigen Bev\u00f6lkerung abstellen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Zur\u00fcckgegangene Steuereinnahmen vor allem in den Jahren 2000-2005 sowie steigende Ausgaben f\u00fcr kommunale Pflichtaufgaben in der Sozial &#8211; und Jugendhilfe sowie die<br \/>\n&#8222;Solidarzahlungen Ost&#8220; sind wesentliche Determinanten f\u00fcr die strukturellen Haushaltsdefizite und Verschuldung der kommunalen Haushalte in der Region. Ferner<br \/>\nkommen neue Aufgaben bzw. Anforderungen auf die Kommunen zu, wie z.B. die Kommunalisierung der Umwelt- und Versorgungsverwaltung, die \u00dcbermittagbetreuung sowie der gebundene Ganztag an weiterf\u00fchrenden Schulen oder die Ausweitung der Betreuungsquote f\u00fcr Unter-3-J\u00e4hrige bis hin zu einem Rechtsanspruch ab 2013, f\u00fcr den bisher kein vollst\u00e4ndiger finanzieller Ausgleich vorgesehen ist. Dies w\u00e4re ein Versto\u00df gegen das Konnexit\u00e4tsprinzip.<\/p>\n<p>In der aktuellen Entwicklung werden die strukturschwachen Kommunen weiter abgeh\u00e4ngt und die Unterschiede in der Lebensqualit\u00e4t entwickeln sich diametral in einer bedrohlichen Weise. Deutlich wird dies beispielsweise daran, dass in den Kommunen der Metropole Ruhr die Kindergartenbeitr\u00e4ge &#8211; teilweise sogar von der Kommunalaufsicht angeordnet &#8211; steigen, w\u00e4hrend andernorts beitragsfreie Betreuung propagiert wird.<\/p>\n<p>Auch in Nothaushaltskommunen darf es f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger keinen Verlust an Lebensqualit\u00e4t geben. Eine Benachteiligung im Standortwettbewerb darf insbesondere nicht da eintreten, wo der Strukturwandel neue Anforderungen stellt.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung und die nordrhein-westf\u00e4lische Landesregierung sind gefordert, einen Beitrag zur Beseitigung der finanziellen Schieflage und f\u00fcr den Bestand der kommunalen Selbstverwaltung zu leisten. Die Metropole Ruhr fordert:<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Nachhaltige Haushaltswirtschaft, Abbau der Altschulden und Schuldenbegrenzung<\/strong><br \/>\nTrotz intensiver Haushaltskonsolidierung k\u00f6nnen die strukturschwachen Kommunen den Weg aus der Verschuldungsfalle nicht alleine bew\u00e4ltigen. Die Zinslast ist bereits erdr\u00fcckend. Wir erwarten vom Land, dass es im Rahmen seiner F\u00fcrsorgepflicht f\u00fcr die Kommunen an der L\u00f6sung des Problems mitwirkt, um den Abbau der Altschulden\/Kassenkredite zu erm\u00f6glichen. Zur nachhaltigen Haushaltswirtschaft und Schuldenbegrenzung sind f\u00fcr die Zukunft neue und verbindlichere Rahmenbedingungen und Regeln als bisher zu beschreiben, damit ein R\u00fcckfall in den derzeitigen Zustand vermieden wird.<\/li>\n<li><strong>Die aufgabenangemessene Finanzausstattung ist zu gew\u00e4hrleisten und das Konnexit\u00e4tsprinzip ist von allen staatlichen Ebenen strikt einzuhalten.<\/strong><br \/>\nDie gegenw\u00e4rtige Finanzausstattung der Kommunen Metropole Ruhr passt nicht mit den zu erledigenden Aufgaben zusammen. Die strikte Einhaltung des Konnexit\u00e4tsprinzips &#8211; d.h., wer Leistungen bei den Kommunen bestellt, muss sie auch bezahlen &#8211; ist von allen staatlichen Ebenen konsequent einzuhalten.<\/li>\n<li><strong>Die Solidarit\u00e4tsleistungen sind nicht mehr nach Himmelsrichtungen, sondern nach Bed\u00fcrftigkeit vorzusehen.<\/strong><br \/>\n18 Jahre nach der Deutschen Einheit muss der infrastrukturelle Lastenausgleich zwischen ost- und westdeutschen Kommunen wieder gesamtdeutsch konzipiert werden. Die strukturschwachen NRW-Kommunen haben bereits Milliardenbetr\u00e4ge im Wege ihres Solidarbeitrags Ost \u00fcberwiegend kreditfinanziert gezahlt und gleichzeitig die eigene kommunale Infrastruktur mangels ausreichender Finanzausstattung weiter verfallen lassen. Gleichzeitig weisen immer mehr ostdeutsche Kommunen Haushaltslagen auf, die wesentlich g\u00fcnstiger aussehen und sich nicht solidarisch am Aufbau Ost beteiligen.<\/li>\n<li><strong>Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs M\u00fcnster zu den &#8222;Solidarzahlungen der NRW-Kommunen&#8220; ist umzusetzen,<\/strong><br \/>\nDer Verfassungsgerichtshof M\u00fcnster hat die Landesregierung aufgefordert, den Kommunen f\u00fcr das Jahr 2006 \u00fcberzahlte Solidarbeitr\u00e4ge in H\u00f6he von 450 Mio. Euro zu erstatten. \u00dcber die Konsequenzen f\u00fcr die Folgejahre muss mit der Landesregierung verhandelt werden.<\/li>\n<li><strong>Eine Kommunalfinanzreform, die den Kommunen eine verl\u00e4ssliche Einnahmebasis verschafft.<\/strong><br \/>\nDas Gewerbesteueraufkommen unterliegt gro\u00dfen, kurzfristigen und nicht-vorhersehbaren Schwankungen. Hierf\u00fcr sind u. a. steuerrechtliche Regelungen verantwortlich, die nicht von den Kommunen bestimmt werden. Eine umfassende Gemeindefinanzreform, z. B. eine h\u00f6here Beteiligung der Kommunen an der Einkommenssteuer, muss erfolgen.<\/li>\n<li><strong>Der kommunale Finanzausgleich in NRW muss die strukturellen und sozialen Lasten der Ruhrgebietsst\u00e4dte ber\u00fccksichtigen.<\/strong><br \/>\nDas Institut f\u00fcr Wirtschaftsforschung (ifo) hat den kommunalen Finanzausgleich in NRW \u00fcberpr\u00fcft und Vorschl\u00e4ge zur Weiterentwicklung vorgelegt. Nach einer ersten Analyse auf Basis der GFG-Daten 2008 k\u00e4me es \u00fcberwiegend zu einer Umverteilung von den kreisfreien St\u00e4dten in die kreisangeh\u00f6rigen St\u00e4dte und Gemeinden von im Maximum rd. 175 Mio. ?. Somit w\u00e4ren die strukturschwachen kreisfreien St\u00e4dte und die damit vergleichbaren Kreise der Metropole Ruhr die Verlierer der Empfehlungen des ifo-Gutachtens. Hier ist ein Gegensteuern erforderlich, indem beispielsweise der Soziallastenansatz zuk\u00fcnftig st\u00e4rker ber\u00fccksichtigt wird. Der Regionalverband Ruhr ist zudem zuk\u00fcnftig wie die Landschaftsverb\u00e4nde im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes zu ber\u00fccksichtigen.<\/li>\n<li><strong>Die Strukturf\u00f6rderung ist an den tats\u00e4chlichen Anforderungen der Regionen und Kommunen auszurichten.<\/strong><br \/>\nDa Kommunen ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept die Beteiligung an \u00f6ffentlichen F\u00f6rderprogrammen &#8211; etwa zum Stra\u00dfenbau oder zur Stadterneuerung &#8211; erschwert wird, sind damit ausgerechnet die Kommunen, deren Haushaltslage n\u00f6tige Eigeninvestitionen nicht erlauben, von F\u00f6rderprogrammen abgeschnitten. Es sollen alle f\u00f6rderrechtlich zul\u00e4ssigen M\u00f6glichkeiten zur Darstellung bzw. zur \u00dcbernahme kommunaler Eigenanteile durch das Land oder durch Dritte, insbesondere private Projektpartner, ausgesch\u00f6pft oder, falls erforderlich, solche M\u00f6glichkeiten geschaffen werden.<\/li>\n<li><strong>Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung ist auf eine neue Abrechnungsbasis zu stellen.<\/strong><br \/>\nDie Bundesregierung hat wiederholt die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung reduziert. Durch einen untauglichen Verteilungsschl\u00fcssel, n\u00e4mlich anhand der Bedarfsgemeinschaften, werden nicht die tats\u00e4chlichen Kostenentwicklungen ber\u00fccksichtigt. Dies f\u00fchrt in den strukturschwachen Kommunen zu weiteren Verschlechterungen in Millionenh\u00f6he.<\/li>\n<li><strong>Reformierung der Kommunalaufsicht<\/strong><br \/>\nDie dauerhafte Sicherung der Selbstverwaltung der Kommunen erfordert nicht nur eine Aufsicht \u00fcber die Einhaltung der Haushaltsregeln, sondern auch die Durchsetzung des Konnexit\u00e4tsprinzips gegen\u00fcber Land und Bund. Diese Komponente muss auch Entscheidungsgrundlage f\u00fcr die Kommunalaufsicht sein. Die Kriterien, nach denen Kommunalaufsicht erfolgt, m\u00fcssen f\u00fcr die Kommunen transparent sein und landseinheitlich angewandt werden. Deshalb treten wir f\u00fcr eine Pr\u00fcfung ein, ob und in welcher Form es zu einer institutionellen Neuansiedlung der Kommunalaufsicht kommt, die sachlich und politisch unabh\u00e4ngig ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Regionaldirektor wird gebeten, diesen Beschluss nach Verabschiedung an die Bundesregierung und den Bundestag sowie die NRW-Landesregierung und den NRW-Landtag weiterzuleiten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr hat heute einstimmig die folgende Resolution verabschiedet: Die Kommunen der Metropole Ruhr sind in einer bedrohlichen Haushaltssituation. 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